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Sozialhilfe - Zuschuss für Klassenfahrten und Ferienfreizeiten - Hinweis für Schüler, Eltern und Lehrkräfte

Für Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe gibt es auch Mittel für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Diese gesonderte Leistung erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf die Regelleistungen der Sozialhilfe haben.

Die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten sowie Schulfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II : ALG II)werden zusätzlich zur Regelleistung übernommen werden!

Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können.

Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE, KOBA ) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.

Wichtig: Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von Hartz IV liegen, aber aus eigenen Kräften und Mitteln die Kosten für eine Klassenfahrt nicht voll decken können, haben Anspruch darauf, die Kosten für die Klassenfahrten von der ARGE / KOBA erstattet zu bekommen.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93864.html