Sicherheitsstandards "Klettern"
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil
Ausgabe 1 | 30. Januar 2016, Seite 9 und 10
Topropesicherung*¹
DAV*²
Verbindliche Sicherheitsstandards für den Bereich „Aktivitäten mit Kletterbestandteilen an künstlichen Kletterwänden oder ähnliches und in Klettergärten (Felsklettern in Einseillängenrouten*³) in Topropesicherung“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen und erlebnisorientierten Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz.
a) Anforderungen an die Teilnehmer (TN)
- die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig
- kein Mindestalter aber gewisse Körpergröße muss vorhanden sein, damit alle Gurte auch ordnungsgemäß angelegt werden können
- bei Teilnehmern ohne Klettererfahrung sind grundsätzlich Komplettgurte bzw. Hüft- und Brustgurte zu verwenden
- bei Konstruktionen von künstlichen Klettereinheiten in Bäumen besteht Helmpflicht, wenn Gefahr durch herunterfallenden Ästen oder anderen möglichen Unfallquellen besteht
- in Klettergärten (Felsklettern) besteht grundsätzlich Helmpflicht
b) Anforderung an die Leitung/ Sicherungspersonal
- aktuell gültiger DAV-Kletterschein, mindestens „Toprope“, Wiederholung aller drei Jahre
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), mindestens den aktuell gültigen DAV- Kletterschein "Outdoor- Klettern - Basics", Wiederholung aller drei Jahre
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Grundkenntnisse in der Konstruktionstechnik (im Zuge der Ausbilddung DAV- Kletterschein "Outdoor- Klettern - Basics" ggf. ergänzend Teilnahmenachweise von einschlägigen Fortbildungen)
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Beachtung ökologischer Aspekte und Naturschutz, (Tiere, Pflanzen, Fels etc.)
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), vor Kletterbeginn Risikocheck der Kletterrouten
- Grundkenntnisse vom Klettersport
- regelmäßige Sicherungshandling nach den jeweils gültigen Standards des DAV
- Erste-Hilfe-Training mindestens aller zwei Jahre
- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung und den Teilnehmern ist abzusichern
- das Kletterseil wird grundsätzlich direkt beim TN am Gurt mit dem gestecktem Achtknoten eingebunden
- Einhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“, das heißt, alle Handlungen sind nochmals von einem anderen Fachkundigen zu prüfen
- direkt vor dem Klettern Absprache und nochmalige Gurtkontrolle
c) Einführung der TN, Verhalten der Gruppe
- es klettern nur die TN, welche vom Sicherungspersonal dazu aufgefordert werden, alle anderen TN halten sich an einem außerhalb vom Kletterbereich ausgewiesenen Platz auf
- der Lärmpegel insbesondere in geschlossenen Räumen muss so gehalten werden, dass eine Verständigung zwischen Kletterer und Sicherungspersonal möglich ist
- wer die Kletterhalle oder das nahe Umfeld der Kletteraktion verlassen will, muss in jedem Fall das Gurtzeug ablegen
- den TN wird die Kletteranlage erklärt (beispielsweise wenn Bohrhaken*⁴ vorhanden sind, ist dort nicht hinein zu fassen)
- Ringe, Ketten und sonstiges Geschmeide sind abzulegen, insbesondere sind auch Hosentaschen von Gegenständen zu leeren (Verletzungsgefahr)
- lange Haare sind ggf. mit einem Haargummi zusammen zu binden
- Verhalten beim Herablassen
- Erklärung der „Stopp-Regel“
- die TN machen sich „warm“, u.a. durch gymnastische Übungen
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Einweisung zu ökologischen Aspekten und zum Naturschutz
d) grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)
- Kletterwände sind hinsichtlich der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant) sowie der Beschaffenheit der Kletterseile durch Sichtkontrolle zu prüfen. Defekte Anlagen sind nicht zu benutzen; Info an Hallenbetreiber!
- Klettergärten (Felsklettern), der Fels ist kein gewartetes Sportgerät; daher besonderes Augenmerk auf den Fels an sich (z. B. loses Gestein) der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant*⁵ und Sicherheitskontrolle der Sicherungspunkte, Gefährdung durch Witterungseinflüsse) legen.
- es sind bei längeren Veranstaltungen Ruhepausen für das Sicherungspersonal einzuplanen.
- bei einer mobilen Klettereinheit mindestens 2 Sicherungspersonen, ansonsten bei zusätzlichen Klettereinheiten jeweils ergänzendes Sicherungspersonal.
- in Kletterhallen mit Festeinbauten oder ähnlichen Anlagen und beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), gilt der Schlüssel von einer Sicherungsperson auf 6 Teilnehmer jedoch mindestens 2 Sicherungspersonen bei nur bis zu 6 Teilnehmern, bei mehreren Routen parallel nutzend jeweils ergänzendes Sicherungspersonal
- Grundsatz: Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips!
- bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen
e) grundsätzliches zur Ausstattung
- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, welche den aktuellen Sicherheitsstandards des Klettersports entsprechen.
- für den Gebrauch der Kletterseile ist ein Seilbuch zu führen. (Nutzungsdauer/ ggf. Normstürze)
- das Sicherungspersonal muss jeweils einen Gurt, einen HMS- Schraubkarabiner, ein Sicherungsgerät (wenn nicht über einen HMS- Knoten gesichert wird) und ggf. einen 2. Karabiner und eine genähte Bandschlinge oder eine per gesteckten Achtknoten verbundenes Bandschlauchmaterial für eine mögliche Bodensicherung haben.
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), zusätzlich noch genähte Bandschlingen in unterschiedlichen Größen, ggf. auch Keile, Friends*⁶ oder andere zugelassene mobile Sicherungsmittel zum Einrichten der Kletterouten.
- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die vom Hersteller vorgeschriebene Gebrauchsdauer ist einzuhalten
- ausschließlich Gurte anzuziehen, die sowohl der Körperform und des Körpergewichts entsprechen.
- Erste-Hilfe-Set
*¹ Topropesicherung ist eine Sicherungsform, bei der das Sicherungsseil über einen oben, doppelt gelegten Umlenkpunkt von der Sicherungsperson zum Kletterer geführt wird und der nicht überklettert werden darf.
*² DAV; Deutschen Alpenverein
*³ Einseillängenrouten sind Kletterrouten, bei der maximal die Länge der Kletterstrecke geklettert wird, die eine Kletterseillänge ohne Umbindendes Kletterers in ein anderes Seil hergibt.
*⁴ Bohrhaken sind metallene Befestigungsringe an Wände, in denen Karabiner eingehängt werden können
*⁵ redundant; doppelt; gemeint sind hier doppelte jeder für sich einzeln befestigte Sicherungspunkte z.B. für die Topropesicherung
*⁶ Friends sind zugelassene, mobile Sicherungsmittel mit Spreizwirkung ähnlich eines Dübels, die in Spalten des Fels eingelegt werden können, um Kletterrouten zu errichten
Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz